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Heiraten
Die für die standesamtliche Trauung erforderliche "Ermittlung der Ehefähigkeit" kann entweder in Ihrer Heimatgemeinde oder in der Heimatgemeinde der Braut/des Bräutigams vorgenommen werden.
Benötigte Originaldokumente von Braut und Bräutigam
- Auszug aus dem Geburtenbuch
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldezettel
- Heiratsurkunde der Eltern
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
- Heiratsurkunden der früheren Ehen und deren Scheidungsurteile (mit Rechtskraftklausel) falls bereits geschieden
- Heiratsurkunde der letzten Ehe (nach dem Tode des Mannes ausgestellt) falls verwitwet
- Nachweis akademischer Grade
Gebühren
- Bundesgebühr je ausgestellter Heiratsurkunde € 7,20
- Verwaltungsabgabe je ausgestellter Heiratsurkunde € 2,10
- Trauung im Amtsraum während der Dienststunden € 5,45
- Trauung im Amtsraum außerhalb der Dienststunden € 10,90
- Trauung außerhalb der Amtsräume bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Verlobten € 5,45
- Trauung außerhalb der Amtsräume in anderen Fällen (Garten, Vinatrium, ...) € 54,50
Heiratsurkunde
Die Heiratsurkunde wird vom zuständigen Standesamt (Ort der Eheschließung) ausgestellt.
Gebühren
- Bundesgebühren € 7,20
- Verwaltungsabgabe € 2,10
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